telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

Notdienstpauschale als Betriebskosten?



Eine vom Vermieter für 2016 erstellte Betriebskostenabrechnung wies eine “Notdienstpauschale” in Höhe von 1.199,52 € aus, die dem Hausmeister für dessen Notdienstbereitschaft bei Störungsfällen wie z.B. Stromausfall, Heizungsausfall usw. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten gezahlt wurde. Die Mieter zahlten den sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Nachzahlungsbetrag mit Ausnahme des auf sie entfallenden Anteils der Notdienstpauschle in Höhe von 102,84 €.

Der BGH entschied in seinem Urteil vom 18.12.2019 – VIII ZR 62/19 zugunsten der Mieter. Zu klären war, ob die Notdienstpauschale vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten sind oder unter “Kosten des Hauswarts” sind. Als umlagefähige Kosten des Hauswarts kommt die Notdienstpauschale nicht in Betracht, weil es sich nicht um eine Vergütung für eine allgemeine Kontroll- und Überwachungstätigkeit, sondern um Aufwendungen für die als Verwaltungstätigkeiten einzuordnende Entgegennahme von Störungsmeldungen, also eine Tätigkeit, die während ihrer Öffnungszeiten von den Hausverwaltungen erledigt wird.




IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Karsten Glörfeld
Karsten Glörfeld
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Versicherungsrecht

Mehr erfahren

Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen

  Erweiterte Zulässigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer zur Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen   § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine von dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder einer Vereinbarung abweichende Vereinbarung zu beschließen. Dies gilt, so der BGH…

Familiengesellschaften: Langfristige Vermögensverwaltung und -erhaltung

Familiengesellschaften stellen ein spannendes Instrument zur Vermögensverwaltung und Vermögenserhaltung dar. Sie bieten die Möglichkeit, generationenübergreifend Vermögen zu sichern und familiären Zusammenhalt zu stärken.   Ausgangspunkt bei der Gründung einer Familiengesellschaft sollte stets eine ehrliche Betrachtung des Status quo sein:   Wer soll beteiligt werden? Eltern, Kinder, (Ur-)Enkel? Welches Ziel verfolgen die Übergebenden? Welche Lebensvorstellungen haben…

Vertragsstrafe – Beliebig festzulegende Höhe?

Insbesondere im Werkvertragsrecht legen Auftraggeber Wert darauf, den Auftragnehmer dazu zu motivieren, seine vertraglichen Verpflichtungen wie die fristgerechte Leistung einzuhalten. Ein beliebtes Mittel hierfür ist die Vereinbarung von Vertragsstrafen.   An die Wirksamkeit von Vertragsstrafenklauseln stellt die Rechtsprechung jedoch strenge Anforderungen. Dies gilt umso mehr, wenn sie in AGB oder vorformulierten Verträgen, die nach dem…

Neues Gesellschaftsrecht seit 01.01.2024

Wussten Sie schon, dass seit dem 01.01.2024 Gesellschaften bürgerlichen Rechts („GbR“) in ein ähnlich wie das Handelsregister eingerichtetes Gesellschaftsregister eingetragen werden können oder gar müssen?   Mit Beginn des Jahres trat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz „MoPeG“ in Kraft. Mehr als 130 Gesetze und Verordnungen wurden durch das MoPeG geändert oder ergänzt.  …

neues Gebäudeenergiegesetz

Neues Gebäudeenergiegesetz begründet für Eigentümer Betreiberpflichten   Das zum 01.01.2024 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) begründet für Wärmepumpen, die ab dem 01.01.2024 neu in ein Gebäude mit mindestens sechs Wohnungs- und Nutzungseinheiten eingebaut werden, eine Pflicht zur Betriebsprüfung und für Betreiber von Heizungsanlagen in solchen Gebäuden eine Verpflichtung zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sowie weiterer…

Vergütungsanspruch Bauträger

Der Vergütungsanspruch des Bauträgers verjährt in 10 Jahren   Bisher war die Frage umstritten, ob der Vergütungsanspruch eines Bauträgers einer Verjährungsfrist von drei Jahren oder von zehn Jahren unterliegt. Mit Urteil vom 07.12.2023 hat der Bundesgerichtshof diese Frage nun höchstrichterlich entschieden. Der Vergütungsanspruch des Bauträgers unterliegt einheitlich einer Verjährungsfrist von zehn Jahren, berechnet ab der…