Jens Anderssohn
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter (SO Bau)
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Kauf vom Bauträger
Der Kauf einer Eigentumswohnung von einem Bauträger stellt in Zeiten stetig steigender Immobilienpreise eine attraktive Alternative zum Einfamilienhaus mit Garten dar. Bei einem Bauträgervertrag hat der Bauträger sowohl das Haus umzubauen bzw. zu errichten als auch das Eigentum an dem betreffenden Grundstück zu übertragen.
Darüber hinaus sind Elemente von Dienstverträgen und Geschäftsbesorgung enthalten, was den Bauträgervertrag zu einem komplexen Regelwerk verschiedenster Vertragstypen macht. Zudem besteht häufig ein erhebliches Sicherheitsbedürfnis der Erwerber für den Fall der Zahlungsunfähigkeit und/ oder Insolvenz des Bauträgers.
Unsere Leistung
Unsere Fachanwälte stehen Ihnen bei der Vertragsprüfung und-gestaltung mit Rat und Tat zur Seite, auch um Ihre Ansprüche nach Vertragsabschluss durchzusetzen. Mit der Empfehlung kompetenter Partner und Sachverständiger kann der meistens streitige Sachverhalt schnell aufgeklärt und pragmatische Lösungsansätze für eine zügige und außergerichtliche Einigung der Streitigkeiten auf den Weg gebracht werden. Hier profitieren Sie von unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von Bauprozessen, die regelmäßig in unsere Beratung einfließt.