Bundeskabinett beschließt GEIG
Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, müssen gemäß dem beschlossenen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) künftig alle Stellplätze mit einer Leitungsinfrastruktur in Form getrennter Installationsrohre für Elektro- und Datenleitungen versehen werden.
Es muss der erforderliche Raum für die notwendigen Zähler geschaffen werden. Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz ausgerüstet und es muss mindestens ein Ladepunkt eingerichtet werden. Ob sich hierdurch nochmals nennenswerte Kostensteigerungen ergeben, bleibt abzuwarten. In jedem Fall sind die Vorgaben möglichst frühzeitig bei der Planung zu berücksichtigen.
Ausnahmen enthält das Gesetz für Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden. Der deutsche Gesetzgeber setzt mit dem GEIG eine EU-Richtlinie um.
IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN
Jens Anderssohn
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter (SO Bau)
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