telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

Bundeskabinett beschließt GEIG



Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, müssen gemäß dem beschlossenen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) künftig alle Stellplätze mit einer Leitungsinfrastruktur in Form getrennter Installationsrohre für Elektro- und Datenleitungen versehen werden.

Es muss der erforderliche Raum für die notwendigen Zähler geschaffen werden. Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz ausgerüstet und es muss mindestens ein Ladepunkt eingerichtet werden. Ob sich hierdurch nochmals nennenswerte Kostensteigerungen ergeben, bleibt abzuwarten. In jedem Fall sind die Vorgaben möglichst frühzeitig bei der Planung zu berücksichtigen.

Ausnahmen enthält das Gesetz für Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden. Der deutsche Gesetzgeber setzt mit dem GEIG eine EU-Richtlinie um.

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Jens Anderssohn
Jens Anderssohn
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter (SO Bau)

Mehr erfahren

Verkaufsoffene Sonntage in Ludwigsburg rechtswidrig

Die Anlass-Veranstaltung muss mehr Besucher anziehen als die Öffnung des Ladens an einem Sonntag.

Achtung, Strafbarkeitsfalle! Betreuung in Zeiten des Enkeltricks

Die Stellung als Betreuer*in eines pflegebedürftigen Angehörigen bringt auch Pflichten mit sich, deren Nichtbeachtung schnell zu einer Strafbarkeit führen kann, wie folgendes Beispiel eindrücklich zeigt:

MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 entschieden, dass auch bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1.1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtes (MPU) rechtes ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.

Eigenbedarf und Folgen, wenn er wegfällt

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Der Mieter klagt nun auf Schadenersatz, weil die Bedarfsperson, wegen der die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen worden war, nicht einzog.

Besichtigung grundlos verweigert: Fristlose Kündigung

Grundlos verweigerte Zutritt zu einer Mietwohnung rechtfertigt unter entsprechenden Voraussetzungen eine fristlose Kündigung

Verlängerung der Bauzeit – auch der Objektplaner kann mehr Honorar verlangen

Verlängert sich die bei Vertragsabschluss von Auftraggeber und Architekt zugrunde gelegte Ausführungszeit, kann der Architekt eine Anpassung des vereinbarten Honorars verlangen.