Förmliche Abnahme vereinbart
Wie ist der Termin festzulegen? Ist eine förmliche Abnahme mit gemeinsamer Besichtigung vereinbart, kann der Abnahmetermin einvernehmlich festgelegt oder einseitig durch den Auftraggeber bestimmt werden. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber allerdings eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Der dann vom Auftraggeber mitzuteilende Termin muss innerhalb dieser Frist liegen. Auf eine Fristsetzung des Bauträgers darf der Erwerber also nicht schweigen (OLG München, Beschluss vom 27.04.2018 – 28 U 247/17 Bau).
IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN
Jens Anderssohn
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter (SO Bau)
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