AUFGABEN INNERHALB DES RECHTSGEBIETS
Rechtsanwalt Björn Beck ist ausschließlich auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts tätig. Er berät und vertritt außergerichtlich und gerichtlich sowohl private Bauherren als auch Unternehmen und Architekten auf allen Gebieten des privaten Baurechts, insbesondere des Werkvertragsrechts, des Architektenrechts und des Bauträgerrechts sowie des Immobilienkaufrechts. Die begleitende Betreuung erfolgt in jedem Stadium einer Baumaßnahme bzw. eines Immobilienkaufs.
Zu den weiteren Tätigkeitsgebieten von Rechtsanwalt Beck gehören der Entwurf und die Prüfung von Bauträgerverträgen und Immobilienkaufverträgen sowie die Prüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen (in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Michael Wiegner als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht).
Rechtsanwalt Beck ist örtlicher Vertrauensanwalt des Bauherrenschutzbundes. Hierdurch kann kurzfristig auch die sachkundige Beratung durch einen Architekten oder Tragwerkplaner vermittelt werden.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Beck Vorsitzender des Eintragungsausschusses der Architektenkammer BW und hat somit unmittelbaren Einblick in die Berufspraxis der Architekten.