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Cavada und Partner Rechtsgebiete Architektenrecht

Architektenrecht


Nahezu in allen Fallkonstellationen geht es hier um Fragen von Honorar und Haftung. Die Beantwortung der insoweit im Raum stehenden (Rechts-)Fragen setzt die umfassende und insbesondere ergebnisorientierte Aufarbeitung des zugrundeliegenden Sachverhalts voraus. Voraussetzung insbesondere für Letzteres sind detaillierte Kenntnisse und Erfahrungswerte im Hinblick auf die üblichen Abläufe bei der regelmäßig arbeitsteiligen Entwicklung von Bauvorhaben, die Aufgaben und die Pflichten der einzelnen Beteiligten und technischer Zusammenhänge. Über solche Erfahrungen verfügt nur, wer langjährig intensiv im Bereich des Architektenrechts tätig ist. Da wir seit mehr als 30 Jahren im Bereich des Architektenrechts tätig sind, verfügen über diese Expertise.
Cavada und Partner Rechtsgebiete Architektenrecht

Unsere Leistung


Unsere Fachanwältin und unsere Fachanwälte für Architektenrecht vertreten außergerichtlich und gerichtlich Architekten, Bauträger, mittelständische Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie öffentliche und private Bauherren. Insbesondere die Gebiete des Bau- und des Werkvertragsrechts sowie das Immobilienkaufrecht zählen zu ihrem Leistungsspektrum, in welchen es immer wieder Berührungspunkte mit dem Architektenrecht gibt. Wir setzen bei unserer Tätigkeit verschiedene Schwerpunkte, grundsätzlich ist jedoch jeder von uns Ihr Ansprechpartner zum Thema Architektenrecht.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Jens Anderssohn
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter (SO Bau)

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Björn Beck
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Mediator (DAA)

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Ulla Böhler
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

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