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Cavada und Partner Rechtsgebiete Privates Baurecht

Baurecht, privat


Ein Rechtsbereich, der sich in den letzten Jahren zu einer Spezialmaterie entwickelt hat. Wir beraten und vertreten außergerichtlich und gerichtlich öffentliche und private Bauherren, Bauträger sowie mittelständische Unternehmen des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes. Solchermaßen insbesondere Anfragen im Hinblick auf Werklohn sowie dessen Sicherung, Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, den Anspruch auf rechtzeitige Leistungserbringung sowie der Beurteilung und Durchsetzung von Sachmangelansprüchen. Wir kennen die in der Region tätigen Akteure und verfügen über das Netzwerk zu den Beratern, die man bei der Beurteilung der zugrunden liegenden Sachverhalte benötigt, also beratende Architekten und Ingenieure, sowie Sachverständige sowohl für Fragen des Honorars als auch der regelgerechten Leistungserbringung.
Notarielle Verträge zwischen Verbrauchern über den Verkauf gebrauchter Immobilien enthalten regelmäßig einen umfassenden und nach der Rechtsprechung wirksamen Gewährleistungsausschluss von Sachmangelansprüchen des Käufers. Nicht selten entsteht beim Käufer nach Übergabe der Kaufsache der Eindruck, dass die Kaufsache Eigenschaften (Sachmängel) aufweist, die dem Verkäufer nicht verborgen geblieben sein können und hinsichtlich derer von einer Aufklärungspflicht auszugehen ist. Ansprüche durchsetzen kann der Käufer nur, wenn ihm der Nachweis gelingt, dass vorhandene Sachmängel dem Verkäufer bekannt waren bzw. bekannt gewesen sein müssen, von ihm aber nicht mitgeteilt und mithin arglistig verschwiegen wurden.
Cavada und Partner Rechtsgebiete Privates Baurecht

Unsere Leistung


Nicht nur große Bauvorhaben sind geprägt von einer Vielzahl von Beteiligten, die aufeinander aufbauende und voneinander abhängige Leistungen erbringen und auch unter Berücksichtigung des erforderlichen technischen Sachverstandes sehr komplex sind. Dies nicht nur bei der Abwicklung der Bauvorhaben, sondern auch schon bei der Vermeidung hieraus resultierender Streitigkeiten oder, so dies nicht gelingt, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir unterstützen Sie dabei, Streitigkeiten zu vermeiden, beizulegen bzw. in Ihrem Sinne entscheiden zu lassen. Hier greifen wir auf eine langjährige Erfahrung als Berater, Parteivertreter und auch Schlichter bzw. Mediator zurück.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Jens Anderssohn
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter (SO Bau)

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Björn Beck
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Mediator (DAA)

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Ulla Böhler
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

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