telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

WEG-Verwaltung in der Corona-Krise


Im Rahmen der Notstandsgesetze zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise hat der Bundestag u.a. das Wohnungseigentumsgesetz geändert. Dort heißt es nunmehr:

  • Der zuletzt bestellte Verwalter im Sinne des WEG bleibt bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt.

  • Der zuletzt von den Wohnungseigentümern beschlossene Wirtschaftsplan gilt bis zur Beschlussfassung eines neuen Wirtschaftsplans fort.


Nach ständiger Rechtsprechung hat der WEG-Verwalter spätestens 5 bis 6 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres Rechnung zu legen, das heißt die Gesamt- und Einzelabrechnungen zur Beschlussfassung vorzulegen (§ 28 Abs. 3 WEG).

Jetzt ist die Durchführung einer ordentlichen Eigentümerversammlung unter Anwesenheit mehrerer Personen grundsätzlich nicht mehr möglich. Das Ermessen des Verwalters ist auf null reduziert.

Eine Neubestellung des WEG-Verwalters wegen Ablauf der Bestellungszeit wäre somit nicht möglich, ebenfalls nicht die Beschlussfassung über einen neuen Wirtschaftsplan (soweit dieser nach den Vorgaben der Teilungserklärung oder der vorausgegangenen Beschlussfassung nicht ohne-hin weiter gelten soll).

Dessen ungeachtet gibt es jedoch keinen erkennbaren Anlass, die Jahresabrechnung nicht zu erstellen und den Wohnungseigentümern zu übersenden.
Sollte die Notwendigkeit einer dringenden außerordentlichen Eigentümerversammlung bestehen, so wäre hier zu prüfen, ob entweder im Wege eines Umlaufbeschlusses oder durch Vollmachtserteilung entweder an den WEG-Verwalter oder einen bestimmten Miteigentümer eine Beschlussfassung herbeigeführt werden könnte. In diesem Zusammenhang wäre zu empfehlen, dass der Bevollmächtigte eine gebundene Vollmacht erhält, das heißt, der die Vollmacht erteilende Eigentümer zu jedem Tagesordnungspunkt gemäß Einladung bereits Vorgaben über das Abstimmungsverhalten macht.

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Familiengesellschaften: Langfristige Vermögensverwaltung und -erhaltung

Familiengesellschaften stellen ein spannendes Instrument zur Vermögensverwaltung und Vermögenserhaltung dar. Sie bieten die Möglichkeit, generationenübergreifend Vermögen zu sichern und familiären Zusammenhalt zu stärken.   Ausgangspunkt bei der Gründung einer Familiengesellschaft sollte stets eine ehrliche Betrachtung des Status quo sein:   Wer soll beteiligt werden? Eltern, Kinder, (Ur-)Enkel? Welches Ziel verfolgen die Übergebenden? Welche Lebensvorstellungen haben…

Vertragsstrafe – Beliebig festzulegende Höhe?

Insbesondere im Werkvertragsrecht legen Auftraggeber Wert darauf, den Auftragnehmer dazu zu motivieren, seine vertraglichen Verpflichtungen wie die fristgerechte Leistung einzuhalten. Ein beliebtes Mittel hierfür ist die Vereinbarung von Vertragsstrafen.   An die Wirksamkeit von Vertragsstrafenklauseln stellt die Rechtsprechung jedoch strenge Anforderungen. Dies gilt umso mehr, wenn sie in AGB oder vorformulierten Verträgen, die nach dem…

Neues Gesellschaftsrecht seit 01.01.2024

Wussten Sie schon, dass seit dem 01.01.2024 Gesellschaften bürgerlichen Rechts („GbR“) in ein ähnlich wie das Handelsregister eingerichtetes Gesellschaftsregister eingetragen werden können oder gar müssen?   Mit Beginn des Jahres trat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz „MoPeG“ in Kraft. Mehr als 130 Gesetze und Verordnungen wurden durch das MoPeG geändert oder ergänzt.  …

neues Gebäudeenergiegesetz

Neues Gebäudeenergiegesetz begründet für Eigentümer Betreiberpflichten   Das zum 01.01.2024 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) begründet für Wärmepumpen, die ab dem 01.01.2024 neu in ein Gebäude mit mindestens sechs Wohnungs- und Nutzungseinheiten eingebaut werden, eine Pflicht zur Betriebsprüfung und für Betreiber von Heizungsanlagen in solchen Gebäuden eine Verpflichtung zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sowie weiterer…

Vergütungsanspruch Bauträger

Der Vergütungsanspruch des Bauträgers verjährt in 10 Jahren   Bisher war die Frage umstritten, ob der Vergütungsanspruch eines Bauträgers einer Verjährungsfrist von drei Jahren oder von zehn Jahren unterliegt. Mit Urteil vom 07.12.2023 hat der Bundesgerichtshof diese Frage nun höchstrichterlich entschieden. Der Vergütungsanspruch des Bauträgers unterliegt einheitlich einer Verjährungsfrist von zehn Jahren, berechnet ab der…

Verkaufsoffene Sonntage in Ludwigsburg rechtswidrig

Die Anlass-Veranstaltung muss mehr Besucher anziehen als die Öffnung des Ladens an einem Sonntag.