telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

Verweigert der Mieter die Beseitigung von Mängeln



Weigert sich ein Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, dessen Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Handwerker zu dulden, ist ab diesem Zeitpunkt zu einer weiteren Minderung nicht mehr berechtigt und entfällt auch ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht in der Weise, dass bereits einbehaltene Beträge sofort nachzuzahlen sind und der Einbehalt nicht mehr zulässig ist. Dem Rechtsstreit war eine außerordentliche fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs vorausgegangen. Im Laufe des Rechtsstreits wurden einige weitere außerordentliche fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigungen vom Vermieter ausgesprochen.

Die Mieter erklärten durchgängig, sie seien zu einer Duldung der Mängelbeseitigung nicht verpflichtet gewesen, da die Mängelbeseitigung einer Vernichtung von Beweissachverhalten und einer Beweisvereitelung im Hinblick auf die Zahlungsprozesse gleichkäme.

Damit lagen sie falsch. Denn Mieter können nicht durch eine Verweigerung der Beseitigung von Mängeln praktisch dafür sorgen, dass sie dauerhaft weniger Miete bezahlen. Auch das Argument, Beweise sichern zu wollen, änderte daran nichts. Denn solche können schnell, gegebenenfalls durch außergerichtliches Sachverständigengutachten, ansonsten durch Lichtbilder und Zeugen zeitnah beschafft werden.

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Karsten Glörfeld
Karsten Glörfeld
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Versicherungsrecht

Mehr erfahren

Verkaufsoffene Sonntage in Ludwigsburg rechtswidrig

Die Anlass-Veranstaltung muss mehr Besucher anziehen als die Öffnung des Ladens an einem Sonntag.

Achtung, Strafbarkeitsfalle! Betreuung in Zeiten des Enkeltricks

Die Stellung als Betreuer*in eines pflegebedürftigen Angehörigen bringt auch Pflichten mit sich, deren Nichtbeachtung schnell zu einer Strafbarkeit führen kann, wie folgendes Beispiel eindrücklich zeigt:

MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 entschieden, dass auch bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1.1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtes (MPU) rechtes ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.

Eigenbedarf und Folgen, wenn er wegfällt

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Der Mieter klagt nun auf Schadenersatz, weil die Bedarfsperson, wegen der die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen worden war, nicht einzog.

Besichtigung grundlos verweigert: Fristlose Kündigung

Grundlos verweigerte Zutritt zu einer Mietwohnung rechtfertigt unter entsprechenden Voraussetzungen eine fristlose Kündigung

Verlängerung der Bauzeit – auch der Objektplaner kann mehr Honorar verlangen

Verlängert sich die bei Vertragsabschluss von Auftraggeber und Architekt zugrunde gelegte Ausführungszeit, kann der Architekt eine Anpassung des vereinbarten Honorars verlangen.