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SCHNELLZUGRIFF

Individuelle Selbstbestimmung & Datenschutz

 

Die Digitalisierung sorgt für einen tiefgreifenden Wandel in sämtlichen Wirtschaftsbereichen. Sie fördert revolutionäre, zukunftsgerichtete Geschäftsideen und verlangt Unternehmen große Leistungen ab. Denn die Digitalisierung geht in der Regel mit der Verarbeitung immenser Datenmengen einher; dies zwingt zwangsläufig zur effektiven und rechtssicheren Verarbeitung von Daten.

Auch neben dem Bereich der Digitalisierung spielt die individuelle Selbstbestimmung in unsere Gesellschaft eine überaus wichtige Rolle.

Wir helfen Ihnen gerne IHR Recht durchzusetzen.

1. Gewerblicher Rechtsschutz – alternativlos!
Immer wieder stehen Selbstständige und Unternehmer vor Herausforderungen, die sich aus dem Produkt, der Marke oder dem Wettbewerb ergeben.
Immer wieder stehen Selbstständige und Unternehmer vor Herausforderungen, die sich aus dem Produkt, der Marke oder dem Wettbewerb ergeben. Dabei wissen viele nicht, dass der gewerbliche Rechtsschutz die gewerblichen Schutzrechte und die Lauterkeitsrechte regelt. Durch den gewerblichen Rechtsschutz ist auch der Begriff „Geistiges Eigentum“ definiert. Unsere spezialisierten Fachanwälte beraten Sie bei Fragen zu Urheber- Marken- und Wettbewerbsrecht sowie zu Aspekten des Strafrechts, die sich daraus ergeben.
2. Persönliche Handlunsgfreiheit – (m)ein Grundrecht!
Im Zuge der Digitalisierung gewinnt das Thema informationelle Selbstbestimmung immer mehr an Bedeutung, wie auch der Erlass der DS-GVO im Mai 2018 deutlich macht.
Tagtäglich geben viele von uns ihre Daten gegenüber Dritten preis, sei es beim Einkaufen, bei der Arbeit oder gegenüber Behörden. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Datenschutz-Grundrecht, dass – als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts jedem Einzelnen zusteht. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Gut, welches durch die Entwicklung der Informationstechnologie an Bedeutung noch gewinnen wird. Soweit Ihre Daten verarbeitet wurden, haben Sie grundsätzlich das Recht, diese Daten jederzeit löschen zu lassen. Wir helfen Ihnen durch unseren Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwalt Jörg Müller, sich vor Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten zu schützen.
3. Betreuung und Vorsorgevollmacht – (k)ein Tabuthemea
Erwachsene Menschen, die aufgrund Krankheit und/oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr vollständig selbst regeln können, brauchen unterstützende Hilfestellung durch Dritte.
Das gilt auch für die Fälle, in denen aufgrund von Unfällen ganz oder teilweise Handlungsunfähigkeit eintritt. In solchen Fällen erfordern die Umstände immer wieder die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin. Eine Betreuung ist dann nicht notwendig, wenn die einzelnen oder alle persönlichen Angelegenheiten auch durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte erledigt werden können. Hier hilft eine Vorsorgevollmacht, um einer anderen Person das Recht einzuräumen, in Ihrem Namen stellvertretend rechtsverbindlich tätig zu werden. Durch eine Vorsorgevollmacht kann immer wieder die Bestellung eines Betreuers durch das zuständige Gericht vermieden werden. Sorgen Sie hier rechtzeitig vor und nutzen Sie Ihre Gestaltungsspielräume. Unser Vorsorgeanwalt und Rechtsanwalt Rudolf Bayer steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen der Betreuung und Vorsorgevollmacht zur Verfügung.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Dr. Stefan Lämmer
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht

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Jörg Müller
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Sebastian Siepmann
Fachanwalt für Strafrecht

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Volker Benzinger
Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht

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