telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

Arglisthaftung des fachkundigen Verkäufers



Als Verkäufer handelt arglistig, wer vorhandene Mängel verschweigt oder ohne tatsächliche Grundlage „ins Blaue hinein“ (letztlich falsche) Angaben macht. Arglist setzt voraus, dass der Verkäufer Mängel am Objekt zumindest ernsthaft für möglich hielt und billigend in Kauf genommen hat. Was gilt, wenn ein fachkundiger Verkäufer (letztlich falsch) angibt, bei der Errichtung des Gebäudes seien die Regeln der Technik eingehalten worden? Ohne konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der Ausführung gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstoßen wurde, scheidet eine Haftung des Verkäufers wegen einer Angabe ohne tatsächliche Grundlage „ins Blaue hinein“ aus (BGH, Urteil vom 14.06.2019 – VII ZR 73/18).

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Jens Anderssohn
Jens Anderssohn
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter (SO Bau)

Mehr erfahren

Verkaufsoffene Sonntage in Ludwigsburg rechtswidrig

Die Anlass-Veranstaltung muss mehr Besucher anziehen als die Öffnung des Ladens an einem Sonntag.

Achtung, Strafbarkeitsfalle! Betreuung in Zeiten des Enkeltricks

Die Stellung als Betreuer*in eines pflegebedürftigen Angehörigen bringt auch Pflichten mit sich, deren Nichtbeachtung schnell zu einer Strafbarkeit führen kann, wie folgendes Beispiel eindrücklich zeigt:

MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 entschieden, dass auch bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1.1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtes (MPU) rechtes ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.

Eigenbedarf und Folgen, wenn er wegfällt

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Der Mieter klagt nun auf Schadenersatz, weil die Bedarfsperson, wegen der die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen worden war, nicht einzog.

Besichtigung grundlos verweigert: Fristlose Kündigung

Grundlos verweigerte Zutritt zu einer Mietwohnung rechtfertigt unter entsprechenden Voraussetzungen eine fristlose Kündigung

Verlängerung der Bauzeit – auch der Objektplaner kann mehr Honorar verlangen

Verlängert sich die bei Vertragsabschluss von Auftraggeber und Architekt zugrunde gelegte Ausführungszeit, kann der Architekt eine Anpassung des vereinbarten Honorars verlangen.