telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

Verfall des Urlaubanspruchs


Verfall des Urlaubsanspruchs

Ein Verfall des Urlaubsanspruchs tritt entgegen seitheriger Rechtsprechung nur noch dann ein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu angemessen aufgeklärt hat (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19.02.2019, Az. 9 AZR 423/19). Zur Aufklärung gehören die Belehrung des Arbeitnehmers über den konkreten (Rest-)Urlaubsanspruch, die Aufforderung zum Urlaubsantrag/ Urlaubsantritt und der Hinweis auf den drohenden Verfall. Das Bundearbeitsgericht begründet dies damit, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetztes grundsätzlich auf das Kalenderjahr als Urlaub bezogen sei. Eine Übertragung des Urlaubs auf die ersten drei Monate des nächsten Kalenderjahres ist nach § 7 Abs. 3 S. 2, S. 3 BUrlG nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs ist der Bestimmung des Arbeitgebers vorbehalten. Der Arbeitgeber gewährt den Urlaub durch eine einseitige empfangsbedürfte Willenserklärung. Hierbei hat der Arbeitgeber bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs nach § 7 Abs. 1 S. BUrlG die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Verkaufsoffene Sonntage in Ludwigsburg rechtswidrig

Die Anlass-Veranstaltung muss mehr Besucher anziehen als die Öffnung des Ladens an einem Sonntag.

Achtung, Strafbarkeitsfalle! Betreuung in Zeiten des Enkeltricks

Die Stellung als Betreuer*in eines pflegebedürftigen Angehörigen bringt auch Pflichten mit sich, deren Nichtbeachtung schnell zu einer Strafbarkeit führen kann, wie folgendes Beispiel eindrücklich zeigt:

MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 entschieden, dass auch bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1.1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtes (MPU) rechtes ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.

Eigenbedarf und Folgen, wenn er wegfällt

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Der Mieter klagt nun auf Schadenersatz, weil die Bedarfsperson, wegen der die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen worden war, nicht einzog.

Besichtigung grundlos verweigert: Fristlose Kündigung

Grundlos verweigerte Zutritt zu einer Mietwohnung rechtfertigt unter entsprechenden Voraussetzungen eine fristlose Kündigung

Verlängerung der Bauzeit – auch der Objektplaner kann mehr Honorar verlangen

Verlängert sich die bei Vertragsabschluss von Auftraggeber und Architekt zugrunde gelegte Ausführungszeit, kann der Architekt eine Anpassung des vereinbarten Honorars verlangen.