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Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messsystem Traffistar S350 unverwertbar?



Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat Messungen mit dem Messsystem Traffistar S350 vom Hersteller Jenoptik für unverwertbar erklärt. In seinem Urteil des Verwaltungsgerichtshof Saarland führt das Gericht aus, dass für eine verwertbare Messung die Rohdaten vorliegen müssen, mit denen der Verlauf der Messung nachvollzogen werden kann. Obwohl das Urteil nur das o.g. Messsystem erwähnt, sind die Argumente des Gerichts auf die meisten zurzeit eingesetzten Messsysteme übertragbar.

Geschwindigkeitsmessungen mit folgenden Systemen dürften unter die gleiche Argumentation fallen und unverwertbar sein:

  • die komplette PoliScanspeed-Familie (M1, HP1, F1, FM1)

  • Leivtec XV3; hier ist der Hersteller sogar dazu übergegangen, die Rohdaten aktiv zu löschen

  • digitale Versionen von Radarsystemen (SpeedoPhot, Multanova 6F, etc)


  • Aus sachverständiger Sicht war die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs längst überfällig. Gerade bei heutigen komplexen Systemen ist es geboten, die notwendige Klarheit durch die Auswertung der Rohdaten zu erlangen. Viele Oberlandesgerichte wollen dennoch die Messungen verwerten. Es bleicht zu hoffen, dass weitere Verfassungsgerichte sich dem Saarland anschließen oder der BGH ein Machtwort spricht.

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    Volker Benzinger
    Volker Benzinger
    Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht

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