Sebastian Siepmann
Fachanwalt für Strafrecht
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Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht sanktioniert Verstöße gegen das Steuerrecht und gegen das Sozialversicherungsrecht, beispielsweise im Falle von Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit. Abhängig vor allem von der Höhe der angeblich hinterzogenen Steuern oder der angeblich zu wenig gezahlten Sozialversicherungsbeiträge drohen hier ganz erhebliche Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig anwaltlich vertreten zu lassen. Es gibt in diesen Bereichen viele Ansätze für eine gute Verteidigung. Mit einer wirksamen Selbstanzeige können Sie den Ermittlungsbehörden sogar zuvorkommen und eine Strafbarkeit insgesamt vermeiden.
Um eine wirksame Selbstanzeige zur Vermeidung einer Steuerstrafbarkeit auf den Weg zu bringen, empfehlen wir, die Mitwirkung und Begleitung unseres Fachanwalts für Steuerrecht.
Unsere Leistung
Gerne vertreten wir Sie in diesem Bereich auch im Team, das sich in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung um alle wesentlichen Aspekte kümmert: Unser Fachanwalt für Strafrecht übernimmt die Verteidigung im Strafverfahren, unser Fachanwalt für Steuerrecht kümmert sich um die steuerlichen Aspekte.