Insolvenzrisiko Verfahrensdauer
Steuerstrafverfahren sind oftmals nicht nur außerordentlich komplex, sondern sie ziehen sich oftmals auch über viele Jahre hin - mit der Folge eines ganz erheblichen wirtschaftlichen Risikos für die Beschuldigten.
Oftmals resultieren Steuerstrafverfahren aus einer Betriebsprüfung. Bereits diese dauert nicht nur sehr lang, sondern sie setzt sich auch zwangsläufig mit Sachverhalten auseinander, die bereits zu diesem Zeitpunkt Jahre zurückliegen. Oftmals geht es dabei um steuerliche Sachverhalte, die selbst unter Fachleuten umstritten sind. Wenn es nicht gelingt, sich hierüber mit dem Finanzamt zu verständigen, wird nach mehreren Jahren dann doch noch Anklage erhoben, häufig zu einer Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht. Da solche spezialisierten Strafkammern nahezu ausschließlich mit umfangreichen Verfahren befasst sind, und da sie nach rechtsstaatlichen Grundsätzen bevorzugt solche Fälle verhandeln müssen, in denen Untersuchungshaft vollstreckt wird, vergehen nach Anklageerhebung manchmal noch weitere Jahre, bis das Gericht auch nur darüber entscheidet, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Bis die Hauptverhandlung beginnt, Vergehen dann nochmals Monate, und auch die Hauptverhandlung selbst dauert nicht selten mehrere Monate.
Dies führt dazu, dass die Beschuldigten über Jahre hinweg nicht nur der psychischen Belastung ausgesetzt sind, die ein solches Strafverfahren naturgemäß mit sich bringt, sondern sie stehen auch wirtschaftlich ganz erheblich unter Druck: Oftmals führt schon eine Durchsuchungsmaßnahme dazu, dass die Hausbank vorläufig die Konten dichtmacht. Zudem werden zunehmend Vermögenswerte vorläufig arrestiert, um im Falle eines strafrechtlichen Schuldspruchs die gesetzlich vorgesehene Vermögensabschöpfung vornehmen zu können. Schließlich sind Beschuldigte laufend mit Verteidigerkosten belastet und müssen Rückstellungen bilden für den Fall, dass am Ende größere Beträge nachzuzahlen sind.
All dies führt nicht selten dazu, dass Beschuldigte am Ende eines Strafverfahrens wirtschaftlich ruiniert sind, und zwar selbst dann, wenn es am Ende gar nicht zu einem Schuldspruch kommt, sondern das Verfahren eingestellt wird.
Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig und engagiert anwaltlich vertreten zu lassen. Gerade im Steuerstrafrecht machen aber leider auch wir Verteidiger immer wieder die frustrierende Erfahrung, die Dieter Hildebrandt vor vielen Jahren treffend wie folgt auf den Punkt gebracht hat: "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben, man muss auch mit der Justiz rechnen."