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Cavada und Partner Rechtsgebiete Öffentliches Baurecht

Baurecht, öffentlich


Bauen ist eine Herausforderung – für Bauherrn, Bauträger, Architekten, Handwerker, Behörden und Nachbarn. Denn Bauprojekte sind praktisch wie auch rechtlich komplexe Unterfangen. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen privatem und öffentlichem Baurecht.
Anhand des öffentlichen Baurechts wird die bauliche Nutzung von Grund und Boden geregelt; im Gegensatz zum privaten Baurecht bezieht es sich auf das Verhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat. Grob lässt sich auch das Öffentliche Baurecht in zwei Teilbereiche gliedern: Während sich das Bauplanungsrecht (Bundesrecht) mit der Planung der Bodennutzung beschäftigt, geht es im Bauordnungsrecht (Landesrecht) um die Ausführung dieser Bodennutzung. Fragestellungen rund um Baugenehmigungen, Nutzungsuntersagungen, Bestands- und Denkmalschutz, Städtebaulichen Verträge, Erschließung, Baulandumlegung, Bebauungs- und Flächennutzungspläne oder auch Vorkaufsrechte sind hier zu verorten und werden von uns gelöst.
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Unsere Leistung


Unsere Spezialisten für öffentliches Baurecht vertreten außergerichtlich und gerichtlich Bauträger, mittelständische Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie Bauherren. Ebenso beraten und vertreten wir die Städte und Gemeinden oder die Angrenzer eines Bauvorhabens. Dabei bieten wir Ihnen ein breites Leistungsspektrum – von der rechtlichen Begleitung von Baugenehmigungsverfahren über die Beratung der Möglichkeiten der Bebauung von Grundstücken bis zum Entwurf oder der Prüfung von Städtebaulichen Verträgen. Unser Spezialist, Herr Rechtsanwalt Jens Anderssohn, hat im öffentlichen Baurecht seinen speziellen Schwerpunkt, grundsätzlich ist jedoch jeder aus unser Baurechtsabteilung Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Jens Anderssohn
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter (SO Bau)

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Dr. Emily Henninger
Rechtsanwältin Tätigkeitsschwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht

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