AUFGABEN INNERHALB DES RECHTSGEBIETS
Frau Rechtsanwältin Tschreppl arbeitet im Schwerpunkt auf dem Gebiet des Erbrechts.
Gegenstand der Tätigkeiten von Frau Rechtsanwältin Tschreppl sind sowohl die Beratung als auch die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung.
Im Erbrecht zählen unter anderem zu ihren Aufgabengebieten die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die Beratung von Erben und Erbengemeinschaften, die Geltendmachung von Vermächtnisansprüchen und Pflichtteilsansprüchen sowie die Beratung bei oder die Übernahme der Testamentsvollstreckung.
Zu Ihrer Aufgabe gehört aber auch die Beratung und Begleitung zu allen Fragen der Unternehmens- und Generationennachfolge und des Schenkungs- und Erbschaftssteuerrechts.