telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

Vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrags mündlich abgegebene Zusagen zum Grundstück werden nicht Gegenstand der Vereinbarung, wenn sie nicht beurkundet werden



Vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrags mündlich abgegeben Zusagen zum Grundstück werden nicht Gegenstand der Vereinbarung, wenn sie nicht beurkundet werden.

Der Veräußerer eines unbebauten Grundstücks äußerte im Vorfeld des Abschlusses des Kaufvertrages, dass der vom Erwerber geplante Bau unproblematisch realisiert werden könne. Im notariell geschlossenen Vertrag wurde das Bauvorhaben des Erwerbers nicht erwähnt und auch nicht die Zusage des Veräußerers, dass sich das Bauvorhaben problemlos realisieren lasse. Tatsächlich konnte der Erwerber das gewollte Bauwerk aus baurechtlichen Gründen nicht errichten. Das OLG Rostock hat am 19.12.2019 zum Az. 3 U 62/18 entschieden, dass der geschlossene Kaufvertrag wirksam sei. Der notariellen Beurkundung komme für die Vereinbarung über die Beschaffenheit des Grundstücks eine Zäsurwirkung zu. Angaben zur Beschreibung im Vorfeld des Vertragsabschlusses, die im notariellen Vertrag keinen Niederschlag mehr finden, stellen daher in aller Regel keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.




IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Dr. Stefan Lämmer
Dr. Stefan Lämmer
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht

Mehr erfahren

Verkaufsoffene Sonntage in Ludwigsburg rechtswidrig

Die Anlass-Veranstaltung muss mehr Besucher anziehen als die Öffnung des Ladens an einem Sonntag.

Achtung, Strafbarkeitsfalle! Betreuung in Zeiten des Enkeltricks

Die Stellung als Betreuer*in eines pflegebedürftigen Angehörigen bringt auch Pflichten mit sich, deren Nichtbeachtung schnell zu einer Strafbarkeit führen kann, wie folgendes Beispiel eindrücklich zeigt:

MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 entschieden, dass auch bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1.1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtes (MPU) rechtes ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.

Eigenbedarf und Folgen, wenn er wegfällt

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Der Mieter klagt nun auf Schadenersatz, weil die Bedarfsperson, wegen der die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen worden war, nicht einzog.

Besichtigung grundlos verweigert: Fristlose Kündigung

Grundlos verweigerte Zutritt zu einer Mietwohnung rechtfertigt unter entsprechenden Voraussetzungen eine fristlose Kündigung

Verlängerung der Bauzeit – auch der Objektplaner kann mehr Honorar verlangen

Verlängert sich die bei Vertragsabschluss von Auftraggeber und Architekt zugrunde gelegte Ausführungszeit, kann der Architekt eine Anpassung des vereinbarten Honorars verlangen.