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VOB-Vertrag: Kosten für die Erstellung eines Nachtrags nicht erstattungsfähig



Viele Jahre war die Frage umstritten, ob der Auftragnehmer die Kosten für die Ermittlung der Mehrvergütung einer geänderten Leistung nach § 2 Abs. 5 VOB/B verlangen kann, wenn er zur Ermittlung der Mehrvergütung einen Sachverständigen hat hinzuziehen müssen. Nun hat der BGH (Urteil vom 22.10.2020) entschieden, dass die Kosten eines Privatgutachtens weder nach § 2 Abs. 5 VOB/B, noch nach § 2 Abs. 9 Nr. 1 VOB/B erstattungsfähig sind.

Fazit: Solche Kosten muss der Auftragnehmer auch künftig über seine Allgemeinen Geschäftskosten abbilden.

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Jens Anderssohn
Jens Anderssohn
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter (SO Bau)

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