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Strengere Temporegeln / StVO Reform ungültig?



Mit Wirkung vom 28.04.2020 trat die Novelle von Bundesverkehrsminister Scheuer mit erheblichen Verschärfungen u.a. für Tempoverstöße in Kraft. Insbesondere wurden die Regeln für Fahrverbote drastisch verschärft. Nun zeigt sich jedoch, dass der Gesetzgeber bei Erlass der entsprechenden Verordnung wohl nicht richtig gearbeitet hat. Offenbar wurde gegen das im Grundgesetzt verankerte „Zitiergebot“ verstoßen. Die Verordnung muss dabei das Gesetz nennen, aus welchem die Befugnis zum Erlass der Verordnung gestützt wird. Dies ist für die Regelungen zum Fahrverbot nicht geschehen, was diese unwirksam macht.

DAS BEDEUTET: Sind sie von der Neuregelung betroffen, lohnt es sich einen Fachmann einzuschalten. Wir helfen Ihnen gerne.

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Volker Benzinger
Volker Benzinger
Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht

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