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MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen



Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 entschieden, dass auch bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1.1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtes (MPU) rechtes ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.


DAS BEDEUTET


Fehlende Ausfallerscheinungen sind ein Risiko bei einer Polizeikontrolle. Sie müssen jedoch festgestellt werden. Damit wird es nun umso wichtiger, frühzeitig die polizeilichen Ermittlungsakten einzusehen, um rechtzeitig die Gefahr einer MPU erkennen und gegen steuern zu können.

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Volker Benzinger
Volker Benzinger
Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht

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