telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

Jede vertragliche Regelung ist einer Auslegung zugänglich



Es entspricht unserer Rechtsordnung und einhelliger Meinung in der Rechtsprechung und Fachliteratur, dass vertragliche Regelungen – obwohl das Gesetz dies nicht ausdrücklich anordnet – einer Auslegung zugänglich sind. Bei der rechtlichen Beurteilung, welche rechtlichen Folgen sich aus einer vertraglichen Regelung ableiten lassen, ist demnach nicht alleine der Wortsinn maßgeblich. Selbst Lücken in einem Vertrag können durch Auslegung gefüllt werden, wenn die Auslegung des Vertrags und des Vertragsverhältnisses den Rückschluss darauf zulassen, dass die Parteien die Lücke geregelt wissen wollten.

In seiner Entscheidung vom 25.04.2019 zum Az. 6 U 28/18 urteilte das OLG Düsseldorf auf dieser Linie, dass ein Vertrag auch dann geschlossen ist, wenn sich die Vertragsparteien definitiv binden wollten, selbst wenn der Vertrag Regelungslücken enthält, zu denen die Parteien eine Einigung herbeiführen wollten. Solche Lücken seien vorrangig durch das Heranziehen der Grundsätze zur ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen. Danach sei entscheidend, welche Regelung die Parteien nach Vertragszweck und angemessener Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben bei Ausbleiben einer Einigung getroffen hätten. Dies führte in der Entscheidung dazu, dass dem ausgeschiedenen Geschäftsführer eine Abfindung zugesprochen wurde, obwohl sich die Vertragsparteien im Rahmen der anlässlich des Ausscheidens geschossenen Vereinbarung nicht auf eine Abfindungszahlung geeinigt hatten.

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Dr. Stefan Lämmer
Dr. Stefan Lämmer
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht

Mehr erfahren

Verkaufsoffene Sonntage in Ludwigsburg rechtswidrig

Die Anlass-Veranstaltung muss mehr Besucher anziehen als die Öffnung des Ladens an einem Sonntag.

Achtung, Strafbarkeitsfalle! Betreuung in Zeiten des Enkeltricks

Die Stellung als Betreuer*in eines pflegebedürftigen Angehörigen bringt auch Pflichten mit sich, deren Nichtbeachtung schnell zu einer Strafbarkeit führen kann, wie folgendes Beispiel eindrücklich zeigt:

MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 entschieden, dass auch bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1.1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtes (MPU) rechtes ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.

Eigenbedarf und Folgen, wenn er wegfällt

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Der Mieter klagt nun auf Schadenersatz, weil die Bedarfsperson, wegen der die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen worden war, nicht einzog.

Besichtigung grundlos verweigert: Fristlose Kündigung

Grundlos verweigerte Zutritt zu einer Mietwohnung rechtfertigt unter entsprechenden Voraussetzungen eine fristlose Kündigung

Verlängerung der Bauzeit – auch der Objektplaner kann mehr Honorar verlangen

Verlängert sich die bei Vertragsabschluss von Auftraggeber und Architekt zugrunde gelegte Ausführungszeit, kann der Architekt eine Anpassung des vereinbarten Honorars verlangen.