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Fahrer für Fehler des Geschwindigkeits- oder Abstandsassistenten verantwortlich?



So mancher Autohersteller verspricht durch seine Assistenzsysteme die selbständige und damit automatische Regelung der Geschwindigkeit oder des Abstandes zum Vordermann. Also zurücklehnen und sich „fahren lassen“? Dem tritt die Rechtsprechung entgegen. Assistenzsysteme einschalten und gleichzeitig Gehirn ausschalten sei nach wie vor nicht zulässig. Der Fahrer bleibt voll umfänglich verantwortlich, wenn das System nicht fehlerfrei arbeitet.

Was bedeutet das für den Betroffenen?

Die naheliegende Verteidigung „ich bin doch gar nicht Schuld“, kann schnell zum Bumerang werden und auf einen zurückfallen. Darum sollte sorgfältig geprüft werden, ob man sich dazu vorschnell äußert. Dies dürfte nur dann Sinn machen, wenn sich aus dem Versagen des Systems tatsächlich „Honig saugen“ lässt. Deshalb gilt: Augen auf und Klappe halten. Fragen Sie den Fachmann.

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Volker Benzinger
Volker Benzinger
Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht

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