Fahren unter Cannabiseinfluss führt regelmäßig nicht mehr unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Drogenkonsum kann schnell den Führerschein kosten. Selbst Cannabiskonsum konnte bei einer Fahrt unter Drogeneinfluss die Fahrerlaubnis auf Dauer entzogen werden. Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr aufgegeben. Zukünftig sind die Führerscheinbehörden regelmäßig verpflichtet, die Fahreignung zunächst durch ein Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle aufzuklären.
Was bedeutet das für den Betroffenen?
Der Betroffene hat nun die Chance im Besitz seiner Fahrerlaubnis zu bleiben. Dies setzt rechtzeitiges Handeln voraus. Es gilt die eigenen Rechte zu wahren (z.B. vom Schweigerecht Gebrauch zu machen) und umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.