telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

Fahren unter Cannabiseinfluss führt regelmäßig nicht mehr unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis



Drogenkonsum kann schnell den Führerschein kosten. Selbst Cannabiskonsum konnte bei einer Fahrt unter Drogeneinfluss die Fahrerlaubnis auf Dauer entzogen werden. Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr aufgegeben. Zukünftig sind die Führerscheinbehörden regelmäßig verpflichtet, die Fahreignung zunächst durch ein Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle aufzuklären.

Was bedeutet das für den Betroffenen?

Der Betroffene hat nun die Chance im Besitz seiner Fahrerlaubnis zu bleiben. Dies setzt rechtzeitiges Handeln voraus. Es gilt die eigenen Rechte zu wahren (z.B. vom Schweigerecht Gebrauch zu machen) und umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Volker Benzinger
Volker Benzinger
Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht

Mehr erfahren

Verkaufsoffene Sonntage in Ludwigsburg rechtswidrig

Die Anlass-Veranstaltung muss mehr Besucher anziehen als die Öffnung des Ladens an einem Sonntag.

Achtung, Strafbarkeitsfalle! Betreuung in Zeiten des Enkeltricks

Die Stellung als Betreuer*in eines pflegebedürftigen Angehörigen bringt auch Pflichten mit sich, deren Nichtbeachtung schnell zu einer Strafbarkeit führen kann, wie folgendes Beispiel eindrücklich zeigt:

MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 entschieden, dass auch bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1.1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtes (MPU) rechtes ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.

Eigenbedarf und Folgen, wenn er wegfällt

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Der Mieter klagt nun auf Schadenersatz, weil die Bedarfsperson, wegen der die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen worden war, nicht einzog.

Besichtigung grundlos verweigert: Fristlose Kündigung

Grundlos verweigerte Zutritt zu einer Mietwohnung rechtfertigt unter entsprechenden Voraussetzungen eine fristlose Kündigung

Verlängerung der Bauzeit – auch der Objektplaner kann mehr Honorar verlangen

Verlängert sich die bei Vertragsabschluss von Auftraggeber und Architekt zugrunde gelegte Ausführungszeit, kann der Architekt eine Anpassung des vereinbarten Honorars verlangen.