Der Abfindungsanspruch eines vor der Insolvenz aus der GmbH & Co. KG ausgeschiedenen Kommanditisten ist keine Insolvenzforderung
Der BGH hat am 28.01.2020 (Az. II ZR 10/19) entschieden, dass die Abfindungsforderung eines vor der Insolvenz aus der GmbH & Co. KG ausgeschiedenen Gesellschafters keine Insolvenzforderung ist.
In nahezu allen Gesellschaftsverträgen wird die Auszahlung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden Gesellschafters auf einen Zeitraum von mehreren Jahren gestreckt. Hierdurch sollen die verbleibenden Gesellschafter und die Gesellschaft vor überzogenen Zahlungsansprüchen geschützt werden. Ist der Abfindungsanspruch hierdurch noch nicht oder noch nicht gänzlich ausbezahlt zu einem Zeitpunkt, zu dem über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird, erhält der ausgeschiedene Gesellschafter nur dann weitere Zahlungen, wenn alle Insolvenzforderungen beglichen sind, was in der Praxis so gut wie nie vorkommt.