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SCHNELLZUGRIFF

Vergaberecht


Aufträge der öffentlichen Verwaltung stellen regelmäßig einen bedeutenden Anteil bei Investitionen in Infrastrukturen dar. Hierbei muss sichergestellt werden, dass staatliche Mittel möglichst effizient und effektiv zum Einsatz kommen, um die fiskalische Handlungsfähigkeit des Staates jederzeit zu gewährleisten. Das Vergaberecht befasst sich mit dem Beschaffungswesen der öffentlichen Auftragsverwaltung. Es umfasst diejenigen Vorschriften, die von den Trägern der Verwaltung bei der Beschaffung zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel und Leistungen zwingend zu berücksichtigen sind.
Hierbei handelt es sich sowohl um Regeln für das Vergabeverfahren selbst als auch für inhaltliche Themen. Weiter ist zur Vermeidung von Wettbewerbsverletzungen oder Marktbehinderungen der Rechtsschutz für Bieter von Leistungen ebenfalls umfasst.

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Jens Anderssohn
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter (SO Bau)

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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Mediator (DAA)

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