telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

Corona-Pandemie und Gesellschafterversammlungen



Die Regierungsfraktion reagieren auf die Corona-Pandemie mit einem Gesetz, welches die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen – z.B. Kontaktverbote und die Quarantäne einzelner – abschwächen soll. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht bringt auch eine Modifikation für das GmbH-Recht mit sich.

Beschlussfassung außerhalb einer Gesellschafterversammlung
Grundsätzlich fasst die GmbH ihre Beschlüsse in Versammlungen, § 48 Abs. 1 GmbHG, was die körperliche Anwesenheit der Gesellschafter voraussetzt. § 48 Abs. 2 GmbHG besagt als Ausnahme vom Grundsatz, dass eine Beschlussfassung nur dann auch in Textform oder durch schriftliche Stimmabgabe erfolgen kann, wenn sich alle Gesellschafter hiermit einverstanden erklären.
Art. 2 § 2 des „Covid-19 Gesetzes“ modifiziert diese Vorgabe nun dahingehend, dass nicht das Einverständnis aller Gesellschafter nötig ist. Es kann vielmehr ohne weiteres die Abstimmung außerhalb der Gesellschafterversammlung erfolgen.

Gültigkeit
Diese Modifikation des GmbHG ist nur temporär. Gemäß Art. 2 § 7 Abs. 2 „Covid-19 Gesetz“ gilt sie nur für Gesellschafterversammlungen und –Beschlüsse, die im Jahr 2020 stattfinden.

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Dr. Stefan Lämmer
Dr. Stefan Lämmer
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht

Mehr erfahren

Verkaufsoffene Sonntage in Ludwigsburg rechtswidrig

Die Anlass-Veranstaltung muss mehr Besucher anziehen als die Öffnung des Ladens an einem Sonntag.

Achtung, Strafbarkeitsfalle! Betreuung in Zeiten des Enkeltricks

Die Stellung als Betreuer*in eines pflegebedürftigen Angehörigen bringt auch Pflichten mit sich, deren Nichtbeachtung schnell zu einer Strafbarkeit führen kann, wie folgendes Beispiel eindrücklich zeigt:

MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 entschieden, dass auch bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1.1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtes (MPU) rechtes ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.

Eigenbedarf und Folgen, wenn er wegfällt

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Der Mieter klagt nun auf Schadenersatz, weil die Bedarfsperson, wegen der die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen worden war, nicht einzog.

Besichtigung grundlos verweigert: Fristlose Kündigung

Grundlos verweigerte Zutritt zu einer Mietwohnung rechtfertigt unter entsprechenden Voraussetzungen eine fristlose Kündigung

Verlängerung der Bauzeit – auch der Objektplaner kann mehr Honorar verlangen

Verlängert sich die bei Vertragsabschluss von Auftraggeber und Architekt zugrunde gelegte Ausführungszeit, kann der Architekt eine Anpassung des vereinbarten Honorars verlangen.