Auch beim Unternehmenskauf hat der Verkäufer grundsätzlich ein Nacherfüllungsrecht
Obwohl der Unternehmenskauf nicht selten ein komplexes Rechtsgeschäft darstellt, welches rechtliche Auswirkungen in vielfacher Hinsicht auslöst, wenden die deutschen Gerichte gestützt auf das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch die kaufvertraglichen Bestimmungen an, die beispielsweise auch gelten für die einfachsten Geschäfte des täglichen Lebens. Dementsprechend gelten für den Unternehmenskauf auch die allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen des Kaufrechts. In die in diesem Sinne ergangenen Entscheidungen reiht sich auch das Urteil des OLG Karlsruhe vom 08.08.2019 zum Az. 9 U 79/17 ein. Gegenstand der Entscheidung war der Verkauf eines Eiscafés. Das Gericht sah zwar den vom Käufer geltend gemachten Sachmangel und das hierauf gestützte Recht des Unternehmenskäufers, den Kaufpreis zu mindern, ließ den Anspruch aber daran scheitern, dass der Unternehmenskäufer dem Verkäufer keine Möglichkeit gegeben hatte, Nacherfüllung zu leisten.