Rechtsanwalt Rudolf Bayer erwirkt für seine Mandanten die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen bei Sach- und Personenschäden (Verkehrsunfallrecht) und von Gewährleistungsrechten im Zusammenhang mit Kauf- und Werkverträgen betreffend Kraftfahrzeuge. Hierzu zählen u.a. Rücktritt, Minderung, Schadendersatz und Nacherfüllung von Kaufverträgen. Weiter bearbeitet Rechtsanwalt Bayer die Geltendmachung und Abwehr von Garantieansprüchen sowie sonstigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen von Kraftfahrzeugen, wie z.B. Widerruf und Lieferverzögerung.
Im Leasingrecht ist Rechtsanwalt Bayer für Sie mit der Geltendmachung bzw. Abwehr von Gewährleistungsrechten betraut und begleitet Sie bei Streitigkeiten bei vorzeitiger wie auch bei regulärer Beendigung von Leasingverträgen
Rechtsanwalt Bayer unterstützt Sie darüber hinaus auch als zertifizierter Berufsbetreuer und Mitglied im Verein Vorsorgeanwalt e.V., wenn Sie oder nahe Angehörige nicht mehr in der Lage sind, selbständig im Rechtsverkehr zu handeln. Weiter besteht die Möglichkeit, entsprechende General- oder Vorsorgevollmachten durch Rechtsanwalt Bayer erstellen zu lassen oder (Kontroll-)Vollmachten zu beauftragen.
AUFGABEN INNERHALB DES RECHTSGEBIETS
Rechtsanwalt Rudolf Bayer erwirkt für seine Mandanten die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen bei Sach- und Personenschäden (Verkehrsunfallrecht) und von Gewährleistungsrechten im Zusammenhang mit Kauf- und Werkverträgen betreffend Kraftfahrzeuge. Hierzu zählen u.a. Rücktritt, Minderung, Schadendersatz und Nacherfüllung von Kaufverträgen. Weiter bearbeitet Rechtsanwalt Bayer die Geltendmachung und Abwehr von Garantieansprüchen sowie sonstigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen von Kraftfahrzeugen, wie z.B. Widerruf und Lieferverzögerung.
Im Leasingrecht ist Rechtsanwalt Bayer für Sie mit der Geltendmachung bzw. Abwehr von Gewährleistungsrechten betraut und begleitet Sie bei Streitigkeiten bei vorzeitiger wie auch bei regulärer Beendigung von Leasingverträgen
Rechtsanwalt Bayer unterstützt Sie darüber hinaus auch als zertifizierter Berufsbetreuer und Mitglied im Verein Vorsorgeanwalt e.V., wenn Sie oder nahe Angehörige nicht mehr in der Lage sind, selbständig im Rechtsverkehr zu handeln. Weiter besteht die Möglichkeit, entsprechende General- oder Vorsorgevollmachten durch Rechtsanwalt Bayer erstellen zu lassen oder (Kontroll-)Vollmachten zu beauftragen.