AUFGABEN INNERHALB DES RECHTSGEBIETS
Rechtsanwalt Michael Wiegner ist ausschließlich im Bereich des Arbeitsrechts und des Miet- und Wohnungseigentumsrechts tätig. Im Arbeitsrecht berät er beim Abschluss und der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei der Abfassung von Abmahnungen und bei der Vorbereitung krankheits-, betriebs- und verhaltensbedingter Kündigungen. Zudem leistet Rechtsanwalt Wiegner Beratung bei Betriebsänderungen und begleitet seine Mandanten bei der Abwehr von Kündigungsschutzklagen.
Im Rechtsgebiet Miet- und Wohneigentumsrecht zählen die Gestaltung von Mietverträgen, die ordnungsgemäße Durchführung von Wohneigentümerversammlungen sowie die Durchsetzung von Forderungen der Wohneigentümergemeinschaft gegenüber säumigen Hausgeldschuldnern zu den Tätigkeitsgebieten von Rechtsanwalt Wiegner. Des Weiteren berät er bei Betriebskostenabrechnungen und der Geltendmachung restlicher Ansprüche nach der Beendigung des Mietverhältnisses (z.B. Schönheitsreparaturen oder Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache). Ebenfalls zu seinem Tätigkeitsbereich gehören die Durchsetzung von Räumungsansprüchen nach gekündigtem Mietverhältnis und die Durchführung von Beschlussanfechtungsverfahren.
Auf dem Gebiet des Maklerrechts gestaltet Rechtsanwalt Wiegner vertragliche Regelungen und vertritt seine Mandanten bei Provisionsstreitigkeiten.