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Alkoholgrenzwert für E-Scooter



E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, da sie mit Motorkraft angetrieben werden. Damit gelten auch die allgemeinen Grenzwerte bei Alkohol wie für die sonstigen Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, etc.). Es spielt dabei keine Rolle, dass diese Fahrzeuge führerscheinfrei gefahren werden dürfen und nur max. 20 km/h erreichen. Wer mit ihnen alkoholisiert fährt riskiert seinen Führerschein. Die Rechtsprechung ist knallhart und entzieht spätestens bei 1,1 Promille oder mehr die Fahrerlaubnis. Dass dies im Einzelfall auch mal anders sein kann, ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts in Dortmund. Der dortige Angeklagte war nachts zur verkehrsarmen Zeit in der Fußgängerzone ohne Bezug auf den fließenden Straßenverkehr unterwegs. Da er niemanden gefährdet hatte und er auch nicht vorbelastet war, sah das Gericht von einem Entzug der Fahrerlaubnis ab.

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Volker Benzinger
Volker Benzinger
Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht

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